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Sperr- und Sonderzonen für Drohnen im Luftraum G (Deutschland)

26-08-2025

Der Luftraum G (Golf) gilt als unkontrollierter Luftraum bis 762 m (2500 ft) über Grund und ist für Drohnenflüge in Sichtweite (VLOS) grundsätzlich nutzbar. Dennoch gibt es zahlreiche Sperr- und Sonderzonen, die auch hier verbindlich einzuhalten sind. Diese Übersicht erklärt alle relevanten Zonen für Drohnenpilotinnen und -piloten in Deutschland – inklusive Klarstellung zu den GEO-Zonen der Hersteller.

 

Schnellübersicht - Flug erlaubt? 

Zone Flug erlaubt? Besonderheit
CTR (Kontrollzone) Nur mit ATC-Freigabe Flughafenbereich
ED-R (Restricted Area) Meist verboten Militär / Sicherheit
NSG / Nationalparks Verboten Umweltschutzrecht
Wohngebiete / Menschen Eingeschränkt Zustimmung / Verbot
Flugplätze ohne CTR Nur mit 1,5 km Abstand Sportflugplätze
Kritische Infrastruktur Nur mit 150 m Abstand Per Gesetz geregelt
Polizei / Militärobjekte Flugverbot + 100 m Abstand Staatliche Gebäude
Über 120 m Höhe Nur mit Ausnahme / STS Begrenzung nach EU-Verordnung
GEO-Zonen (DJI, etc.) Teils blockiert Technisch, nicht rechtlich
Flughindernisse Möglich, Abstand empfohlen Kein Verbot
TMZ Nicht erlaubt Transponderpflicht
RMZ Nicht erlaubt Funkverbindung notwendig
EDD Bedingt NOTAM prüfen

 

Kontrollzonen (CTR – Control Zones)


Was ist das?: Luftraum um Verkehrsflughäfen mit kontrolliertem Flugverkehr.
Regelung: Drohnenflüge sind nur mit Freigabe der Flugverkehrskontrolle (ATC) erlaubt.
Beispiel: CTR Frankfurt, Hamburg, Stuttgart



ED-R – Restricted Areas (Flugbeschränkungsgebiete)

Was ist das?: Sperrgebiete mit besonderem Schutzbedarf, meist militärisch oder regierungsnah.
Regelung: Meist Flugverbot, Ausnahmen nur mit ausdrücklicher Genehmigung.
Beispiel: ED-R 150 Ramstein, ED-R 401 Berlin

Naturschutzgebiete / Nationalparks

Was ist das?: Gesetzlich geschützte Flächen nach Naturschutzrecht.
Regelung: Starten und Fliegen verboten, nur mit Ausnahmegenehmigung zulässig.


Wohngebiete / Menschenansammlungen
Was ist das?: Städte, Dörfer, dicht besiedelte Gebiete oder Versammlungen.
Regelung: Überflug über unbeteiligte Personen verboten, in Wohngebieten nur mit Zustimmung.