Sperr- und Sonderzonen für Drohnen im Luftraum G (Deutschland)
Der Luftraum G (Golf) gilt als unkontrollierter Luftraum bis 762 m (2500 ft) über Grund und ist für Drohnenflüge in Sichtweite (VLOS) grundsätzlich nutzbar. Dennoch gibt es zahlreiche Sperr- und Sonderzonen, die auch hier verbindlich einzuhalten sind. Diese Übersicht erklärt alle relevanten Zonen für Drohnenpilotinnen und -piloten in Deutschland – inklusive Klarstellung zu den GEO-Zonen der Hersteller.
Schnellübersicht - Flug erlaubt?
| Zone | Flug erlaubt? | Besonderheit |
| CTR (Kontrollzone) | Nur mit ATC-Freigabe | Flughafenbereich |
| ED-R (Restricted Area) | Meist verboten | Militär / Sicherheit |
| NSG / Nationalparks | Verboten | Umweltschutzrecht |
| Wohngebiete / Menschen | Eingeschränkt | Zustimmung / Verbot |
| Flugplätze ohne CTR | Nur mit 1,5 km Abstand | Sportflugplätze |
| Kritische Infrastruktur | Nur mit 150 m Abstand | Per Gesetz geregelt |
| Polizei / Militärobjekte | Flugverbot + 100 m Abstand | Staatliche Gebäude |
| Über 120 m Höhe | Nur mit Ausnahme / STS | Begrenzung nach EU-Verordnung |
| GEO-Zonen (DJI, etc.) | Teils blockiert | Technisch, nicht rechtlich |
| Flughindernisse | Möglich, Abstand empfohlen | Kein Verbot |
| TMZ | Nicht erlaubt | Transponderpflicht |
| RMZ | Nicht erlaubt | Funkverbindung notwendig |
| EDD | Bedingt | NOTAM prüfen |
Kontrollzonen (CTR – Control Zones)
Was ist das?: Luftraum um Verkehrsflughäfen mit kontrolliertem Flugverkehr.
Regelung: Drohnenflüge sind nur mit Freigabe der Flugverkehrskontrolle (ATC) erlaubt.
Beispiel: CTR Frankfurt, Hamburg, Stuttgart
ED-R – Restricted Areas (Flugbeschränkungsgebiete)
Was ist das?: Sperrgebiete mit besonderem Schutzbedarf, meist militärisch oder regierungsnah.
Regelung: Meist Flugverbot, Ausnahmen nur mit ausdrücklicher Genehmigung.
Beispiel: ED-R 150 Ramstein, ED-R 401 Berlin
Naturschutzgebiete / Nationalparks
Was ist das?: Gesetzlich geschützte Flächen nach Naturschutzrecht.
Regelung: Starten und Fliegen verboten, nur mit Ausnahmegenehmigung zulässig.
Wohngebiete / Menschenansammlungen
Was ist das?: Städte, Dörfer, dicht besiedelte Gebiete oder Versammlungen.
Regelung: Überflug über unbeteiligte Personen verboten, in Wohngebieten nur mit Zustimmung.



